Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltungsbereich

Die Adresse unserer Website ist: https://ems-marketing.at.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Vertrag zwischen den Vertragsparteien unter Ausschluss aller sonstigen Bestimmungen des Käufers ungeachtet aller besonderen oder allgemeinen Bedingungen, die allenfalls auf der Bestellung oder auf anderen Dokumenten des Käufers aufscheinen. Der „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Verkauf von Waren bzw Dienstleistungen durch die EMS-Marketing und den Bezug von Waren bzw Dienstleistungen durch den Käufer (in der Folge „Lieferungen“) ungeachtet dessen, ob es sich um aktuelle oder künftige Geschäftsbeziehungen handelt.

 2. Angebot, Information, Vertragsabschluss

Ein Angebot ist für EMS-Marketing erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung verbindlich. Alle in Datenblättern, Broschüren und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Informationen enthaltenen Daten oder Angaben zur Qualität werden ausschließlich als Richtwerte angesehen und sind nicht verbindlich. Dasselbe gilt für die zur Verfügung gestellten Muster und dergleichen.

Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Unsere Angebote verstehen sich ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Druck-Stick bzw. produktionsbedingte Maß- und Farbabweichungen sind möglich. Die am Bildschirm dargestellten Farben der Artikel können von den Originalfarben abweichen. Da die meisten Artikel nur in Standardfarben lieferbar sind, ist die gewünschte Druckfarbe nicht mit der Artikel-Grundfarbe identisch. Dekorationsartikel in den Abbildungen gehören nicht zum Lieferumfang. Zolltarifnummer u. Ursprungsland eines Artikels geben wir Ihnen auf Wunsch gerne bekannt. Ursprungszeugnisse o.ä. werden von uns nicht ausgestellt.

Der Vertrag wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch EMS-Marketing verbindlich. Vom Käufer anschließend verlangte oder verursachte ergänzende Änderungen der Auftragsdaten berechtigen EMS-Marketing, die davon betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Mündliche Vereinbarungen sowie ergänzende Änderungen der Auftragsdaten müssen für ihre Wirksamkeit von EMS-Marketing schriftlich bestätigt werden.

 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten und Spesen und ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Der Käufer trägt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sämtliche Verpackungs- und Transportkosten, Spesen, Gebühren, Abgaben, sonstige Steuern und Zölle im Zusammenhang mit den Lieferungen. Sonderleistung wie z.B. Werbedrucke, spezielle Verpackungen oder Direkt-Versand-Service werden zusätzlich verrechnet. Preis- und Produktänderungen sowie Satzfehler vorbehalten. Wir behalten uns vor, innerhalb der EU die Ware direkt vom Hersteller an den Kunden zu liefern. Beachten Sie bitte, daß bei diesen Sendungen die im jeweiligen Land gültige MwSt. verrechnet wird. Liegt dem Preisangebot offenbar ein Preis aufgrund von Übertragungsfehlern zugrunde, so sind wir berechtigt, eine nachträgliche

Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab und kann zwischen den Vertragsparteien keine Verständigung erzielt werden, so steht uns ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag zu. Schadenersatz-ansprüche sind hierbei ausgeschlossen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglichen Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungs-erstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern.

Zahlungen gelten erst mit Vorliegen der entsprechenden Bestätigung der Bank von EMS-Marketing als geleistet.

Zeit ist im Hinblick auf die Bezahlung aller EMS-Marketing zustehenden Beträge ein wesentlicher Faktor. Falls der Käufer am Fälligkeitstag nicht Zahlung leistet, kann EMS-Marketing unbeschadet seiner sonstigen Rechte Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR verrechnen, wobei der Käufer verpflichtet ist, EMS-Marketing für alle Kosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schadlos zu halten, die beim Versuch, den überfälligen Betrag einzubringen, angemessener Weise entstanden sind.

EMS-Marketing kann nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Käufer Lieferungen im Voraus bezahlt. Wiederholter Zahlungsverzug oder Änderungen der angemessenen Bewertung der finanziellen Situation des Käufers durch EMS-Marketing berechtigen EMS-Marketing, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen, auch wenn dies zuvor nicht vereinbart war. Der Käufer hat diesbezüglich alle Kosten zu tragen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines EMS-Marketing zustehenden Betrags zurückzuhalten und der Käufer hat kein Recht zur Aufrechnung, sofern Gegenforderungen aus einem anderen als dem jeweiligen im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Vertrag nicht schriftlich von EMS-Marketing anerkannt werden, unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Die Abtretung von Forderungen des Käufers an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EMS-Marketing zulässig.

4. Werbeeindrucke / Vorlagen

Wenn du einen Artikel bearbeitest oder veröffentlichst, wird ein zusätzlicher Cookie in deinem Browser gespeichert. Dieser Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und verweist nur

Ist über Wunsch des Kunden in die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeeindrucke oder Werbeaufdrucke vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest grobe Fahrlässigkeit) in Verlust geraten oder beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von EURO 125,-. Abzüge von Werbeein- und –aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch des Käufers her. Sie gelten als genehmigt: durch schriftliche Bestätigung am Andruckmuster oder durch rückbestätigten Proof per Email (verbindlich)! Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er den Text in der Rubrik “Werbetext” sowie allenfalls übergebene Klischees genauestens kontrolliert hat. Er beauftragt uns hiermit, genau diesen Text auf den Werbemitteln zu reproduzieren. Reklamierte Textfehler werden nur anerkannt, wenn der aufgedruckte Werbetext abweicht. Fehler, die sich bereits im hier niedergeschriebenen Werbetext befinden, berechtigen daher unter keinen Umständen zur Reklamation.

 

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie ins besonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz i.d.H.v. 15% des Bruttorechnungsbetrages od. den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Mustersendungen

Muster sind ausschließlich gegen Verrechnung lieferbar und nicht retournier bar. Ausgenommen davon sind Kleinteile wie Give-away´s usw. die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden. Rücknahme von Mustern ist nur nach vorherige schriftlicher Vereinbarung möglich (Rücksendekosten sind vom Kunden zu tragen). Muster sind nicht immer in allen gewünschten Farben vorrätig, wir versenden deshalb die Muster in der dzt. verfügbaren Farbe.

7. Lieferung und Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt EMS-Marketing die Art und Weise des Versands, wobei der Versand auf Gefahr und Kosten des Käufers erfolgt. Die Art der Verpackung wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei höherer Gewalt (siehe unten) ist EMS-Marketing berechtigt, die bestellten Waren auf Gefahr und Kosten des Käufers selbst oder bei einem Spediteur zu lagern.

Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht spätestens bei Versand der Waren auf den Käufer über. Bei Lieferverzug, dessen Ursachen im Verantwortungsbereich des Käufers liegen, geht die Preisgefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. EMS-Marketing ist unbeschadet seiner anderen Rechte berechtigt, Lagerkosten beginnend mit einem Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft zu verrechnen und die Waren nach eigenem Ermessen nach fruchtlosem Verstreichen einer schriftlich eingeräumten Nachfrist zu verwerten.

8. Lieferzeit, Teillieferungen, Abweichungen

Die schriftliche Auftragsbestätigung von EMS-Marketing (auch per Email) ist bestimmend für Zeitpunkt, Art und Menge der Lieferung. EMS-Marketing ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

Liefertermine und Lieferfristen sind lediglich ungefähre Angaben, sofern sie von EMS-Marketing nicht ausdrücklich schriftlich als bindend garantiert wurden. Sofern der Beginn der Lieferfrist von EMS-Marketing nicht festgelegt wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem Datum der Auftragsbestätigung. EMS-Marketing ist jedoch nicht zur Lieferung verpflichtet, bis alle den Käufer vor Lieferung treffenden Verpflichtungen (zB technische, wirtschaftliche

Erfordernisse, behördliche Genehmigungen, Zustimmungen und Lizenzen, etc.) erfüllt worden sind. Sofern der Käufer nach der Annahme des Auftrages Änderungen verlangt, beginnt die Lieferfrist erst mit der schriftlichen Bestätigung dieser Änderungen durch EMS-Marketing. Die Lieferfrist beginnt insbesondere erst, wenn der Käufer nachweist, dass er – sofern vertraglich vereinbart – ein Akkreditiv eröffnet oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die den Gegenstand der Lieferung bildenden Waren das Betriebsgelände von EMS-Marketing am letzten Tag der Lieferfrist verlassen bzw mit der Anzeige von EMS-Marketing innerhalb der Lieferfrist, dass die Waren zum Versand bereit sind. . Bei Überschreitung des Liefertermins /der Lieferfrist, hat der Käufer uns schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Abnahme der Lieferung verweigern wird.

Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent bei Aufträgen mit Werbeanbringung vor. Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material müssen wir uns ebenfalls vorbehalten da dies branchenüblich und somit angemessen ist. Die zulässige Abweichung muss auf den Durchschnitt der jeweiligen Bestellung bezogen sein.

9. Gewährleistung und Haftung

Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Eingang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden), Unvollständigkeit der Waren oder andere Abweichungen von der Auftragsbestätigung müssen umgehend nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter Angabe der Mängel, Fehlmenge oder anderen Abweichungen und der Rechnungsnummer angezeigt werden. Versteckte Mängel (einschließlich Mängel, die während der Herstellung auftreten) sind umgehend nach Feststellung anzuzeigen, wobei davon ausgegangen wird, dass versteckte Mängel üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach Eingang erkennbar sind, es sei denn, der Käufer kann beweisen, dass es nicht zumutbar war, die Mängel innerhalb dieses Zeitraums zu erkennen. Mangelhafte Produkte müssen 14 Tage nach dem Datum der Anzeige zur Prüfung durch EMS-Marketing bereitgehalten werden und dürfen vorher nicht an EMS-Marketing retourniert werden. Auf Verlangen von EMS-Marketing sind Proben der mangelhaften Waren an EMS-Marketing zurückzusenden. Sofern der Käufer diese Bestimmung fahrlässig nicht erfüllt, ist er nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen und EMS-Marketing übernimmt keine Haftung für diese Mängel oder Unvollständigkeit.

Bei Vorliegen von Mängeln ist EMS-Marketing nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder die Waren zu verbessern oder einwandfreien Austausch zu leisten. Nur wenn eine solche Verbesserung oder ein einwandfreier Austausch für EMS-Marketing oder den Käufer unmöglich oder inakzeptabel ist, ist der Käufer zur Preisminderung berechtigt.

EMS-Marketing haftet nicht für geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen bzw für nur geringfügige Einschränkungen der Anwendbarkeit der Waren. EMS-Marketing haftet weiteres nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Weisungen oder Spezifikationen des Käufers, unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen oder eine Veränderung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. EMS-Marketing ist nicht verpflichtet, den Käufer auf die Untauglichkeit seiner Weisungen oder Spezifikationen hinzuweisen, sofern

EMS-Marketing keine Kenntnis von dieser Untauglichkeit hat. Durch Veränderung an der Ware oder ihrer Benützung, sei es zu Werbezwecken, sei es auch zu anderen Zwecken, verzichtet der Auftraggeber auf jedweden Gewährleistungsanspruch bzw. Reklamation. Ware und Druck (Raster, Tiefenschärfe, Haftfähigkeit) entsprechen, soweit nichts anderes vereinbart, durchschnittlichen Qualitätsanforderungen an Werbegeschenke. Etwaige Druckfehler sind vorbehalten.

EMS-Marketing haftet außer bei Haftung für mangelhafte Produkte im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes oder bei einer wesentlichen Vertragsverletzung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder aufgrund von Vorsatz durch EMS-Marketing nicht für Folgeschäden, Schadenersatzzahlungen, Kosten oder Ausgaben, Vermögensschaden, Gewinnentgang oder Zinsverlust oder Ansprüche Dritter, die für EMS-Marketing unvorhersehbar sind, wobei die gesamte Haftung von EMS-Marketing im Rahmen dieses Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Höhe nach auf den Preis der Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind, beschränkt ist und zwar in jenem Ausmaß, als dieser tatsächlich durch einen Versicherungsanspruch von EMS-Marketing gedeckt ist. Der Käufer ist verpflichtet, diese Haftungsbegrenzungen zur Gänze auf seine Kunden zu überbinden.

Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. EMS-Marketing leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen dem Lieferanten Ansprüche nicht zu.

Der Käufer hat bis zur Klärung der Gewährleistungsrüge für die ordnungsgemäße Lagerung und für die Versicherung zum vollen Wiederverkaufspreis zuzüglich Transport- und Lagerkosten zu seinen eigenen Gunsten sowie zu Gunsten von EMS-Marketing zu sorgen.

10. Höhere Gewalt

EMS-Marketing haftet nicht für die verzögerte oder unterlassene Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen und gilt diesbezüglich nicht als vertragsbrüchig, sofern die Verzögerung oder Unterlassung auf eine Ursache außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs zurückzuführen ist („Höhere Gewalt“), einschließlich Streik, Aussperrung, unzureichende Versorgung mit Material oder Energie, Fehlen von Transportmitteln und ähnliche Ereignisse oder Umstände. Dies gilt auch für den Fall, dass ein solches Ereignis Höherer Gewalt bei Lieferanten von EMS-Marketing eintritt. Soweit ein Ereignis Höherer Gewalt während eines bereits bestehenden Verzugs eintritt, endet die EMS-Marketing eingeräumte Nachfrist erst nach Beendigung des Ereignisses Höherer Gewalt. EMS-Marketing wird den Käufer von Beginn und Ende eines Ereignisses Höherer Gewalt so rasch wie möglich informieren.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren verbleiben im Eigentum von EMS-Marketing bis der Käufer alle EMS-Marketing im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat und alle sonstigen Verpflichtungen des Käufers gegenüber EMS-Marketing aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erfüllt wurden. Jede Bearbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer erfolgt für EMS-Marketing, ohne dass dadurch Verpflichtungen für

EMS-Marketing entstehen. Falls die gelieferten Waren mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von EMS-Marketing stehen, verarbeitet werden, erwirbt EMS-Marketing Miteigentum an den neu erzeugten Waren im Verhältnis des Werts der gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Sämtliche aus einem solchen Verkauf entstehenden Ansprüche werden hiermit im Voraus an EMS-Marketing abgetreten und der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Öffentlichkeitserfordernisse zur Durchsetzung dieser Abtretung zu erfüllen. Der Käufer stellt EMS-Marketing ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EMS-Marketing keine schriftlichen Kundenlisten zur Verfügung. Sofern der Käufer Waren veräußert, die im Miteigentum von EMS-Marketing stehen, gilt die Abtretung im Ausmaß des Miteigentumsanteils. EMS-Marketing ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt.

Der Käufer ist verpflichtet, die noch im Eigentum von EMS-Marketing stehenden Waren auf eigene Kosten angemessen gegen alle üblichen Gefahren, insbesondere gegen Feuer, Einbruch oder Wasserschäden zu versichern, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

Falls der Käufer mit einer überfälligen Zahlung unter Berücksichtigung einer Nachfrist von 10 Werktagen in Verzug ist, ist EMS-Marketing berechtigt, die Rückstellung der gelieferten Waren zu verlangen oder die gelieferten Waren abzuholen und sie so, wie sie sind (d.h. einschließlich ihrer Verpackung) an Dritte zu veräußern. Eine oder mehrere dieser Handlungen gelten nicht als Beendigung der jeweiligen Bestellungen und befreien den Käufer nicht von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Falls die gelieferten Waren von EMS-Marketing an Dritte veräußert werden, erklärt und garantiert der Käufer, dass dies zu keinem Eingriff in Immaterialgüterrechte (zB Markenrechte im Hinblick auf Schilder, Logos und Wörter, etc.), die auf den jeweiligen Waren oder Verpackungen aufgedruckt sind, führen wird, wobei der Käufer auf alle ihm allfällig daraus zustehenden Ansprüche gegenüber EMS-Marketing verzichtet.

EMS-Marketing ist ebenfalls berechtigt, nach eigenem Ermessen die nicht gezahlte Bestellung zu kündigen, ohne dass die Geltendmachung ihrer Rechte durch oder in Verbindung mit einer Vertragsverletzung durch den Käufer limitiert wird, insbesondere in Bezug auf Schadenersatzklagen.

12. Immaterialgüterrechte Dritter

Dem Käufer obliegt die alleinige Verantwortung für die Erlangung von Immaterialgüterrechten am beauftragten Design der Waren sowie an allen gedruckten Inhalten, Entwürfen und fertig gestellten Mustern, und der Käufer hält EMS-Marketing für alle Ansprüche, Kosten, Schadenersatzzahlungen und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schad- und klaglos, die auf die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zurückzuführen sind.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung bleiben die Immaterialgüterrechte an allen schriftlichen oder von EMS-Marketing festgelegten Spezifikationen sowie an Mustern, Modellen, etc. ausschließliches Eigentum von EMS-Marketing.

13. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt-gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Wir behalten uns vor, Logos o.ä. bedruckte Artikel auch ohne besondere Zustimmung des Bestellers auf unseren Webseiten bzw. in unseren Katalogen abzubilden.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist vereinbarungsgemäß Telfs.

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen österreichischem Recht und die Vertragsparteien unterwerfen sich unabhängig von der Höhe des Streitwertes der ausschließlichen Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Wechsel-, Urkunden- oder Scheckverfahren.

EMS-Marketing ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, den Käufer auch an dessen Geschäftssitz zu klagen. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980 wird hiermit ausgeschlossen.

15. Sonstige Bestimmungen

Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EMS-Marketing abzutreten.

Der Käufer erklärt, weder finanzielle noch sonstige Zuwendungen mit dem Ziel des Erhalts oder der Aufrechterhaltung von wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteilen Personen oder Amtsträgern anzubieten, noch zu versprechen oder zu leisten und/oder soweit bereits das bloße Anbieten oder Versprechen solcher Zuwendungen eine Beeinflussung darstellt oder darstellen könnte, dies zu unterlassen. Der Käufer wird EMS-Marketing im Falle eines Zuwiderhandelns vollkommen schad- und klaglos halten.

EMS-Marketing ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern abschließt, gegen den Käufer ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eröffnet oder ein Masseverwalter für ihn bestellt wird.

Sollte ein Teil einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen gesetzeswidrig, nichtig oder undurchsetzbar sein, wird dieser Teil von den übrigen Bestimmungen abgetrennt, wobei die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam bleiben.

Der Verzicht auf die Erfüllung einer Bestimmung durch EMS-Marketing gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung durch den Käufer. Jede Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von EMS-Marketing.

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Kontakt

+43 5262 205 17 – 12
info@ems-marketing.at
Anton Auer Straße 4
6410 Telfs

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Mo. – Fr.
09:00 – 18:00 Uhr
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09:00 – 12:00 Uhr

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